Das Fischereirecht steht im Wesentlichen den Eigentümern des Gewässergrundstücks zu; es ist untrennbar mit dem Eigentum am Gewässer verbunden ( § 4 Landesfischereigesetz).
Die Fischereigenossenschaft Niers hat momentan 162 Mitglieder (Stand 1.1.2007).
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