Mitglieder der Fischereigenosssenschaft Niers
Das Fischereirecht steht im Wesentlichen den Eigentümern des Gewässergrundstücks zu; es ist untrennbar mit dem Eigentum am Gewässer verbunden ( § 4 Landesfischereigesetz).Die Fischereigenossenschaft Niers hat momentan 162 Mitglieder (Stand 1.1.2007).