Aufgaben der Fischereigenossenschaft Niers

Die Fischereigenossenschaft Niers nimmt die ihren Mitgliedern zustehenden Befugnisse hinsichtlich der Wahrnehmung der Fischereirechte sowie die ihnen im fischereilichen Interesse obliegenden Verpflichtungen nach Maßgabe des geltenden Rechts unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder und allgemeiner fischereilicher Belange wahr.

Ihr obliegt die Erfüllung der gesetzlichen Hegepflicht, die Festlegung der fischereilichen Nutzung der Genossenschaftsgewässer sowie der Abschluß von Fischereipachtverträgen und Fischereierlaubnisverträgen.