Gewässerstrecken

Angeln ist an vielen Plätzen der Genossenschaftsgewässer mit gültigem Bundesfischereischein und Fischereierlaubnisschein erlaubt.

Grundsätzlich ist in Laich- und Schongebieten sowie in Fischwegen sowie in unmittelbarer Nähe von Wehren jede Art von Fischerei verboten.

Die Genossenschaftsgewässer sind übersichtlich in Gewässer- und Streckenabschnitte, den sogenannten „Losen“ unterteilt.

In der Los-Liste finden Sie Informationen über die Gewässer, Angel- und Pachtmöglichkeiten sowie Laich- und Schongebiete.